Corona

Überbrückungshilfe
Wir prüfen kostenlos, ob Sie antragsberechtigt sind!

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Überbrückungshilfe 3 plus
Die Überbrückungshilfe III Plus ist ein Zuschuss aus Bundesmitteln, der branchenunabhängig für alle Unternehmen, Freiberufler, Einzelunternehmer gewährt wird, die von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind.
Was wird gefördert?
Gefördert werden die monatlichen Fixkosten. Hierzu zählen unter anderem Mieten, Buchhaltungs- und Steuerberatungskosten, Abschreibungen (50%), Versicherungsbeiträge sowie für Soloselbständige und inhabergeführte Betriebe in Ba-Wü 1.180€ Unternehmerlohn.
Voraussetzungen
Corona bedingter Umsatzrückgang in Höhe von mindestens 30 % im Vergleich zum jeweiligen Fördermonat 2019.
Aktueller Förderzeitraum
Überbrückungshilfe 3 Plus:
Juli bis Dezember 2021.
Als Steuerberater haben wir uns frühzeitig auf die Beantragung von Überbrückungshilfen spezialisiert. Den Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus oder Neustarthilfe Plus können wir für Sie stellen, auch wenn Sie bisher noch nicht von uns steuerlich beraten werden.

Ob Sie antragsberechtigt sind prüfen wir sogar kostenlos!

Bitte nehmen Sie hierfür direkten Kontakt mit uns auf.
Wir melden uns umgehend bei Ihnen und garantieren eine Bearbeitung innerhalb weniger Tage.

Über die Antragstellung hinaus gehen Sie mit uns keinen Beratungsvertrag ein.

Die Kosten für die Antragstellung werden vollständig durch die Förderung abgedeckt, sofern der Umsatzrückgang mehr als 50 % beträgt.

Bitte beachten Sie, die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe 3 Plus endet am 31. März 2022.
Vereinbaren Sie mit uns ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch.
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