E-RechnungZum 1. Januar 2025 tritt eine gesetzliche Pflicht zur Fähigkeit, E-Rechnungen zu empfangen, in Kraft. Unternehmen müssen Rechnungen in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format (z. B. XML) akzeptieren und verarbeiten können. Ziel ist die Förderung der Digitalisierung und Reduzierung von Bürokratie. Handlungsempfehlungen:
Technische Überprüfung: Abstimmung mit Geschäftspartnern über technische Anforderungen und bevorzugte Übermittlungswege.
E-Mail oder Plattform: Einrichtung einer separaten E-Mail-Adresse oder Nutzung der kostenlosen DATEV E-Rechnungsplattform.
Softwareanpassung: Wechsel zu Programmen, die die GoBD-Vorgaben (Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit) erfüllen.
Wenn Sie die Buchhaltung bereits digital über DATEV Unternehmen Online bereitstellen ist die Umstellung einfacher. Nutzen Sie daher die Übergangszeit und stellen Sie schon vor 2027 auf den digitalen Versand von Rechnungen um. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Prozess.
January 4, 2025